Kann man Sperrlisten im E-Mail-Marketing DSGVO-konform nutzen?
Es ist gängige Praxis bei E-Mail Service Providern (ESPs), dass mandantenspezifische oder gar globale Sperrlisten geführt werden, um zu verhindern, dass E-Mail-Adressen wieder ins System importiert werden können, die unter keinen Umständen erneut angeschrieben werden sollen. Beispielsweise weil ein Empfänger sich in der Vergangenheit beschwert hatte und explizit wünscht, keine E-Mails mehr von diesem Versender zu erhalten. Ein versehentlicher Reimport der betroffenen Adresse würde nicht nur den Empfänger verärgern, sondern auch die Reputation des Versenders schädigen.