Ich habe einen Hinweis erhalten – was nun?
Ein Hinweis ist eine Warnung, dass etwas falsch gelaufen ist und die Rechtskonformität des E-Mail Versands oder die technische Zustellbarkeit in Zukunft gefährdet sein könnten. Sie soll Anlass sein, problematische Kunden zu identifizieren und mit ihnen zu arbeiten, damit künftige E-Mail-Versendungen CSA konform sind. Kurz: Ein Hinweis ist kein Beinbruch, und außer der CSA, dem CSA Versender und ggfs. dem Kunden des CSA Versenders weiß keiner von dem Hinweis. Allerdings sollten Hinweise ernst genommen werden. Denn kommt es beispielsweise bezogen auf Mailings von einem CSA Kunden bei einem CSA Versender binnen sechs Monaten zu drei Hinweise wegen Verstößen gegen die rechtlichen Aufnahmekriterien, wird dies regelmäßig auf der CSA Webseite veröffentlicht.
Die Veröffentlichung von Hinweisen ist in der CSA-Verfahrensordnung geregelt.