Wirksame Einwilligung bei Sponsoring unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
Einwilligungen in die Zusendung werblicher E-Mails sind nur wirksam, wenn die Willensbekundung hinreichend konkret und in Kenntnis der Sachlage erfolgt. Häufig gibt es allerdings Unsicherheiten bei der Formulierung von Einwilligungserklärungen, die dazu führen, dass diese eben nicht den oben genannten Anforderungen entsprechen. Diese Unsicherheiten häufen sich bei Gewinnspielen mit verschiedenen Sponsoren.