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Bußgeld gegen 1&1 nach Urteil rechtskräftig
Was war geschehen?
Ende 2019 verhängte die deutsche Datenschutzbehörde das bis dahin höchste in Deutschland verhängte Bußgeld in Höhe von knapp 10 Millionen Euro gegen die 1&1 Telecommunication SE. Anlass dafür war eine einzelne rechtswidrige telefonische Herausgabe eines personenbezogenen Datums an Dritte.
Das Unternehmen hatte daraufhin Klage gegen das verhängte Bußgeld eingereicht. Im November 2020 war 1&1 daraufhin vom zuständigen Landgericht (LG) in Bonn zu einem Bußgeld in Höhe von 900.000 Euro verurteilt worden. Wir hatten bereits über das Verfahren in einem früheren Artikel berichtet: Bußgelder aufgrund von Datenschutzverstößen in der EU – wohin geht die Reise?
Beide Seiten verständigten sich gegenüber dem Gericht dahingehend, keine weiteren Rechtsmittel gegen die Entscheidung geltend zu machen, die Entscheidung ist rechtskräftig.
Wie hat das Landgericht die Reduzierung begründet?
Die Richter haben das Vorgehen der Behörde in der Bewertung des Sachverhaltes und der rechtlichen Begründung für das Bußgeld bestätigt.
Zu einer anderen Bewertung kamen die Richter allerdings hinsichtlich des Verschuldensgrades sowie der Höhe des Bußgeldes. Beides stufte das Gericht als wesentlich geringer ein als dies die Behörde getan hatte und reduzierten das Bußgeld daher um mehr als 90% auf 900.000 Euro.
Das Gericht hat das deutschlandweit von allen Datenschutzbehörden beschlossene Bußgeldkonzept der DSK dabei grundlegend in Frage gestellt.
Ein rein umsatzorientiertes Bußgeldkonzept lasse wesentliche Bemessungsaspekte außer Acht. Der Umsatz diene zwar der ersten Orientierung, für die Bemessung seien aber auch die Schwere der Verletzung, die Art, die Dauer, die Wiederholung, die Reaktion des Verantwortlichen und die Umsetzung von Maßnahmen zur Begrenzung sowie weitere Aspekte zu berücksichtigen. Das Gericht hat insofern den Datenschutzbehörden konkrete Hinweise gegeben, wie es sich eine geeignete Entscheidungsgrundlage für die Zukunft vorstellt. Die Urteilsgründe finden Sie hier: https://openjur.de/u/2310641.html
Welche Konsequenzen wird diese Entscheidung haben?
Die Ausgestaltung des aktuell angewandten Bußgeldkonzeptes legt die Vermutung nahe, dass auch in Zukunft weitere Bußgelder durch zuständige Gerichte einkassiert werden.
Dies wird zur Folge haben, dass von hohen Bußgeldern betroffene Unternehmen sich in vielen Fällen gegen diese Entscheidungen bei Gericht wehren werden.
Schließlich werden in der Folge auch die Datenschutzbehörden ihr Konzept überarbeiten müssen, um auch künftig mit ihrer Entscheidungspraxis ernst genommen zu werden.
Allerdings ist auch davon auszugehen, dass die Behörden bei der Verfolgung von Datenschutzverstößen weiterhin unnachgiebig sein werden, da das Urteil die Verletzung der Vorschriften der DSGVO bestätigt hat. Dies bedeutet für Unternehmen, nach wie vor besondere Sorgfalt bei der Umsetzung der DSGVO-Vorschriften walten zu lassen.