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Die CSA stellt ihre neueste Auflage der Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing vor
Jetzt ist es soweit, die neueste Auflage der CSA-Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing erscheint und ist als online-Version ab sofort auf unserer Website unter: https://certified-senders.org/de/email-directive/ abrufbar.
Wir bieten in dieser Auflage aktuelles Wissen und praktische Tipps zur Umsetzung der rechtlichen Regeln rund um den Versand kommerzieller E-Mails in Deutschland, Europa und international. Mit der vorliegenden Richtlinie gehen wir über die CSA-Kriterien hinaus und möchten Leser dazu einladen, Details zu spezifischen Themen zu erfahren und praktische Umsetzungsvorschläge zu erhalten.
Hierbei greifen wir folgende Themen auf:
- Permission
- Impressum
- Auftragsverarbeitung
- Tracking und Profiling
- Was ist in anderen Ländern beim E-Mail-Marketing zu beachten?
- Sanktionen
Hier werden grundlegende Fragen beantwortet wie z.B.: „Was ist Werbung?“ und „Wie erhalte ich eine rechtlich korrekte Einwilligung und wann kann ich darauf verzichten?“.
Auch die Gestaltung des Impressums wird juristisch verständlich und mit konkreten Beispielen anschaulich erklärt. Gleiches gilt für die wichtigen Themenkomplexe Auftragsverarbeitung und Tracking. In einem weiteren Kapitel wird die Rechtslage in anderen Ländern innerhalb und außerhalb der EU beschrieben. Schließlich wird auf mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen geltendes Recht hingewiesen und damit unternehmerische Risiken realistisch eingeordnet.
Die siebte Fassung berücksichtigt dabei die aktuellen Entwicklungen in Sachen Gesetzgebung und Rechtsprechung. So hat die Einführung der DSGVO im Jahr 2018 die Branche vor große Herausforderungen gestellt und tut dies immer noch. Daher besteht nach wie vor Unsicherheit hinsichtlich der Auslegung und Anwendung bestimmter Regelungen dieses Rahmengesetzes. In der Folge wurden weitere nationale Gesetze ergänzt und an die Verordnung angepasst. Für Deutschland seien hier exemplarisch das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz BDSG neu zu nennen. Daneben stehen immer noch wichtige Reformen, wie beispielsweise die Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie aus. Durch das Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofes sind weitere Unsicherheiten im Hinblick auf den Datenaustausch insbesondere mit den USA entstanden, die bis zum heutigen Tag noch nicht ausgeräumt sind.
Als Autoren konnten wir auch dieses Mal wiederum Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewinnen, die beratend für und in Unternehmen oder Verbänden tätig sind und damit sowohl über exzellentes Wissen als auch über vertiefte Kenntnisse der Herausforderungen von Verantwortlichen in der E-Mail-Marketingbranche verfügen. Bei der aktuellen Fassung der Richtlinie beschränken wir uns erstmalig auf eine rein digitale Version, um stetig Aktualisierungen bzw. Ergänzungen vornehmen zu können und die Umwelt zu schützen.