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Update beim Brexit zum Datenaustausch mit der EU:
EU hat Angemessenheitsbeschluss für Datentransfers mit Großbritannien verabschiedet

Die Europäische Kommission hat nun doch in letzter Minute einen Angemessenheitsbeschluss für den Datentransfer mit Großbritannien erlassen. Über die Entwicklung hatten wir bereits in unserem Blog berichtet: Brexit: Wie funktioniert der Datentransfer zwischen EU und Großbritannien?

Was regelt der Angemessenheitsbeschluss?

Der Angemessenheitsbeschluss besagt, dass das Datenschutzniveau in Großbritannien vergleichbar zu dem in der Europäischen Union ist, Einzelheiten s. unter: Durchführungsbeschluss zur Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten durch das Vereinigte Königreich – Datenschutz-Grundverordnung 

Mit Beschlussfassung dürfen personenbezogene Daten, sofern die sonstigen Bestimmungen der DSGVO eingehalten werden, ohne weitere Genehmigung an das jeweilige Land übermittelt werden. Datentransfers auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses sind folglich privilegiert: Sie werden solchen innerhalb der EU gleichgestellt.

Was bedeutet das für Versender kommerzieller E-Mails?

Versender können daher künftig unter Einhaltung der Regelungen der DSGVO Daten nach Großbritannien versenden, so wie sie dies auch in die Länder der EU tun. Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. Die Entscheidung bedeutet daher für die Versender eine enorme Erleichterung: es müssen keine neuen Verfahren für den Datentransfer mit Großbritannien aufgesetzt werden und es besteht mit Erlass dieses Beschlusses nun auch langfristig Rechtssicherheit.


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