Der Werbebegriff im E-Mail-Marketing
Werbung kann viele Erscheinungsformen haben. Gerade deshalb stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein bestimmtes Mailing als Werbung, insb. im Sinn des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), zu qualifizieren ist und damit im Weiteren die strengen
Voraussetzungen für die Zusendung von Werbe-E-Mails (wie z.B. in Deutschland in § 7 UWG oder EU-weit in Art. 13 der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation festgeschrieben) erfüllt sein müssen. Oft mag es dem Versender gar nicht bewusst sein, dass er eine Werbe-E-Mail verschickt. Der Beitrag möchte daher mit Hilfe von Beispielen klarstellen, wann es sich bei einer E-Mail um Werbung handelt.