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Ausblick auf 2021 – was wird uns im kommenden Jahr beschäftigen? Teil 2: Neuer EU-US-Datenübertragungspakt?

‘Nicht in Kürze’, sagt der EU-Datenschutzbeauftragte

Unternehmer, die gehofft haben, dass die EU und die neue US-Regierung bald einen neuen transatlantischen Datenübertragungspakt schließen, um den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für nichtig erklärten EU/US-Privacy Shield zu ersetzen, müssen sich wohl noch längere Zeit gedulden. Zumindest, wenn es nach dem europäischen Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiórowski geht.

Das von Washington und Brüssel beschlossene Datenübertragungsabkommen, der sogenannte EU/US-Privacy Shield, war im Sommer letzten Jahres vom obersten europäischen Gericht gekippt worden, da die US-Geheimdienste aus Sicht des Gerichts zu weitgehende Überwachungsmöglichkeiten besitzen.
Siehe hierzu auch unseren Blogartikel: „Was tun nach dem Fall des EU-US-Privacy-Shield?
Es wird erwartet, dass die neue Regierung des gerade gewählten US-Präsidenten Joe Biden zunächst aber andere Prioritäten haben wird, als das Zustandekommen eines neuen Datenübertragungspaktes.

Und was passiert in der Zwischenzeit?

Die Europäische Union versucht seit Ende 2020, andere Wege zu finden, um die Datenübertragungen mit den USA auf eine praktikable Grundlage zu setzen. So hat die EU-Kommission neue Standardschutzklauseln für die Übertragung personenbezogener Daten in Drittländer erstellt, mit deren endgültiger Verabschiedung bald gerechnet wird. Diese enthalten spezifischere Schutzmaßnahmen für den Fall, dass die Gesetze des Bestimmungslandes (in das die Daten versendet werden) seinen Behörden die Offenlegung personenbezogener Daten ermöglicht.

Die Kommission stellt allerdings klar, dass auch bei Verwendung der neuen Klauseln möglicherweise ergänzende Maßnahmen erforderlich sein können, um die übermittelten Daten im konkreten Einzelfall angemessen vor dem unbeschränkten Zugriff der Sicherheitsbehörden zu schützen. Im Fall der USA sind diese Maßnahmen aufgrund der weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden in jedem Fall erforderlich.

Daher sollte vor künftigen Datentransfers in die USA auch bei Verwendung der neuen Standardschutzklauseln ein entsprechendes Konzept mit den Datenschutzbehörden abgestimmt werden. Der Königsweg lässt also auf sich warten.

Fazit:

Sicher ist, dass nichts sicher ist: Bis zur Vereinbarung eines neuen Datenschutzabkommens zwischen der EU und den USA bleibt die Übertragung personenbezogener Daten rechtlich unsicher.


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