Blog

Das Wichtigste für rechtlich korrektes E-Mail-Marketing: Teil 1: Das Impressum

Häufig ist das Impressum Stein des Anstoßes bei werblichen E-Mails und das kann zu Unzufriedenheit von Kunden, Reputationsverlust und Geldbußen führen.

Dabei ist es recht einfach, ein rechtlich korrektes Impressum zu erstellen.

Zunächst zum Hintergrund: Was ist eigentlich der Sinn eines Impressums?

Die Angaben im Impressum sollen für den Verbraucher ein Mindestmaß an Transparenz und Schutz garantieren und das Vertrauen in den E-Commerce stärken. Die Regeln hierfür finden sich sowohl im EU-Recht (sog. EU E-Commerce Richtlinie 2000/31/EC) als auch in den nationalen Implementierungen, in Deutschland im Wesentlichen im Telemediengesetz (TMG). Ab Februar 2024 gelten mit dem Digital Services Act (EU) und den nationalen Umsetzungsgesetzen neue Regelungen, über die wir noch informieren werden.

Was muss das Impressum mindestens enthalten?

  1. Namen und postalische Anschrift des Versenders bzw. Auftraggebers
  2. Bei juristischen Personen die Rechtsform (in Deutschland z.B. GmbH, OHG usw.) und der Vertretungsberechtigte (in z.B. Deutschland Geschäftsführer, Vorstand etc.)
  3. Angabe zum Register, in dem die juristische Person eingetragen ist (in Deutschland z.B. Handelsregister, Vereinsregister etc.)
  4. Umsatzsteuer- bzw. Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer
  5. Kontaktinformationen: Immer eine E-Mail-Adresse und zusätzlich entweder eine Telefonnummer oder ein Kontaktformular

Außerdem gibt es weitere Voraussetzungen für reglementierte Berufe und Spezialregelungen nach deutschem Recht – zum Beispiel für Tätigkeiten, die einer Zulassung bedürfen.

Für die Ziffern 2. bis 4. sind die entsprechenden nationalen Besonderheiten in anderen Ländern innerhalb und außerhalb des Anwendungsbereiches der EU-Gesetze zu berücksichtigen. Hier ist zu klären: gibt es dazu nationale Regelungen und ergeben sich daraus Verpflichtungen bzgl. einer Veröffentlichung im Impressum kommerzieller E-Mails?

Darüber hinaus muss der kommerzielle Charakter der E-Mail klar erkennbar sein (keine Tarnung als private E-Mail).

Vertiefende Informationen bieten wir Ihnen in unserer neuen Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing.


Weitere Artikel

    Kontaktieren Sie uns