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Der rechtliche Teil des CSA Blogs – worum geht’s?

Im rechtlichen Teil des CSA Blogs werden wir über Gerichtsurteile nationaler europäischer Gerichte sowie Entscheidungen des EuGH (europäischen Gerichtshofes) berichten, die für CSA Versender und den E-Mail-Marketing-Bereich relevant sind. Daneben soll auf laufende Gesetzesberatungen und neu in Kraft getretene Gesetze aufmerksam gemacht werden. Wir informieren außerdem über wichtige Beschlüsse des EDSA (europäischer Datenschutzausschuss) sowie der nationalen Datenschutzbehörden in Europa und nicht zuletzt beleuchten wir wichtige Sanktionsentscheidungen auf nationaler und europäischer Ebene. Ziel ist, über Neuigkeiten für den Markt aktuell zu informieren, die den Bereich des E-Mail-Marketings betreffen..

 

Ein weiterer Themenschwerpunkt werden immer wiederkehrende Fragen und Probleme sein, die bei der CSA Zertifizierung sowie bei Beschwerdeverfahren auffallen. Das sind insbesondere Themen aus den Bereichen Permission (Einwilligung und bestehende Kundenbeziehung), Dokumentation, Impressum und OptOut.

 

Unser Ziel ist es, diese Themen kurz und prägnant aufzugreifen und Denkanstöße zu geben.

 

Die CSA bietet bereits jetzt zu einer Vielzahl von Themen umfassende Whitepaper an, die ausführlich darüber informieren, welche rechtlichen Voraussetzungen beim E-Mail-Marketing einzuhalten sind. Dieses Angebot wird selbstverständlich auch in Zukunft weitergeführt und ist hier abrufbar.

 

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  1. Die rechtlichen „Dauerbrenner“

 

Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens prüft die CSA, ob wesentliche Voraussetzungen für rechtssicheres E-Mail-Marketing erfüllt sind. Die Unternehmen, die schließlich von der CSA zertifiziert werden, haben dies – neben weiteren Voraussetzungen im Rahmen einer technischen sowie einer Reputationsprüfung – in einem festgelegten Verfahren nachgewiesen. Nachdem dieses Verfahren erfolgreich durchlaufen wurde, wird das Unternehmen von der CSA zertifiziert und kann von nun an als Teilnehmer der CSA von den Vorteilen dieser Mitgliedschaft profitieren (u.a. durch Verbesserung der E-Mail Zustellbarkeit, Support bei rechtlichen und technischen Problemen und in der Kommunikation mit teilnehmenden Partnern, Schutz der Reputation durch Frühwarnungen der CSA-Beschwerdestelle und durch tägliche Spam Trap Reports).

Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens, aber auch bei den bei der Beschwerdestelle eingehenden Beschwerden haben sich Schwerpunkte herausgebildet, bei denen Versender Unterstützung benötigen und Korrekturen bei der Durchführung ihres Marketings vornehmen müssen.

 

Das Fehlen einer Permission, also das Vorliegen einer Einverständniserklärung oder einer bestehenden Kundenbeziehung, ist häufig der Grund für rechtliche Überprüfungen.  So machten im Jahr 2019 unzureichende Permissionsdaten den Großteil aller rechtlichen Prüfverfahren der Beschwerdestelle aus.

Grundsätzlich muss der Versender eine Einwilligung des Adressaten vor Beginn des werblichen Versands erhalten haben. Der Gesetzgeber und die Gerichte setzen hier in immer stärkerem Maß auf den Schutzgedanken des Adressaten. Dies unterliegt daher strengen rechtlichen Voraussetzungen, auf die später im Einzelnen noch eingegangen wird.

Nur im Ausnahmefall und unter noch engeren Voraussetzungen kann im Fall des Vorliegens einer bestehenden Kundenbeziehung die Zusendung von Werbe-E-Mails erlaubt sein. In diesen Fällen besteht bereits ein Vertrag zwischen den Parteien.

Neben der Erfüllung dieser Voraussetzungen ist eine entsprechende Dokumentation der eigeholten Daten von entscheidender Bedeutung, da der Versender im Streitfall beweisen muss, dass er auf rechtlich sicherer Grundlage Werbung verschickt.

 

In jeder versendeten geschäftsmäßigen E-Mail muss ein leicht erkennbares Impressum als Volltext enthalten sein. Der Adressat muss die Möglichkeit haben, sich über den Auftraggeber, also das Unternehmen, von dem die Werbe-E-Mail verschickt wird, in ausreichendem Maße zu informieren und vor allem auch Kontakt zum Versender aufzunehmen. Insofern müssen wichtige Erreichbarkeiten, Registereinträge und in der Regel eine Telefonnummer und in jedem Fall eine E-Mail-Adresse in jeder Mail enthalten sein. Beschwerden werden häufig dann erhoben, wenn der Adressat nicht in der Lage ist, sich mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen.

 

Immer im Blick haben muss der Versender, dass der Adressat die Möglichkeit haben muss, die weitere Zusendung, sei es auf Basis einer Einwilligung oder einer bestehenden Kundenbeziehung, jederzeit abbestellen kann (sog. Opt-out). Dies bedeutet einerseits, dass zum einen eine einfache und rechtlich eindeutige Möglichkeit hierfür eingeräumt, andererseits dies auch entsprechend dokumentiert werden muss, da auch hierfür der Versender die sogenannte Beweislast trägt.

 

 

  1. Aktuelles

 

Im Rahmen unseres Blogs informieren wir auch über wichtige Bußgeldentscheidungen. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der verhängten Bußgelder durch die Datenschutzbehörden europaweit erheblich gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen genießen keinen „Welpenschutz“ mehr und werden mit zum Teil existenzgefährdenden Bußgeldern belegt. Insgesamt steigen die Bußgeldhöhen auf zweistellige Millionenbeträge. Die CSA sieht es daher als ihre Aufgabe an, in diesem Bereich zu sensibilisieren und zu informieren, um Reputationsverluste und finanzielle Einbußen zu vermeiden.

 

Der Blog greift auch wichtige Gerichtsentscheidungen auf und weist auf deren Konsequenzen für die Branche hin. Hier sei beispielhaft auf die Entscheidung des EuGH zu Privacy Shield, der den Datenaustausch zwischen der EU und den USA zunächst auf Eis gelegt und viele Fragen aufgeworfen hat.

 

Die CSA informiert schließlich auch über wichtige neue Gesetze. Eine wichtige Reform, die demnächst ansteht, wird die neue E-Privacy-Verordnung sein, die nach bisherigem Stand insbesondere wesentliche Änderungen beim Tracking beinhalten wird und die die Geschäftspraktiken der Branche auf den Prüfstand stellen wird.


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