Datenschutzverstöße: Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen
Geschäftsführer und Vorstände, gegebenenfalls auch Mitarbeiter und Datenschutzbeauftragte haften bei Datenschutzverstößen persönlich
Unternehmen verarbeiten in vielfacher Weise personenbezogene Daten, unter anderem Kundendaten, die im Rahmen des E-Mail-Marketing genutzt werden. Die DSGVO
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