Löschpflicht vs. Nachweispflicht

In der Praxis können CSA Versender und ihre Kunden vor dem Problem stehen, dass ein E-Mail- Empfänger (=Betroffener) die Löschung seiner Daten einfordert, gleichwohl aber die Möglichkeit besteht, dass für diesen Betroffenen in Zukunft eventuell ein Permissionsnachweis erbracht werden muss. Dies kann der Fall sein, weil der Betroffene direkt oder über klageberechtigte Vereine Rechtsansprüche geltend macht, die Datenschutzaufsicht involviert ist oder im Zusammenhang mit der CSA Teilnahme. Würden alle Daten des Betroffenen gelöscht, kann der erforderliche Permissionsnachweis zwangsläufig nicht mehr geführt werden.

Es ist unbestritten, dass zwischen der Löschpflicht eines Verantwortlichen und der Nachweispflicht eines Versenders für Permissionsdaten grundsätzlich ein Spannungsverhältnis besteht. Was muss bzw. darf ein Versender oder sein Kunde nun tun? Die nachfolgenden Informationen sollen basierend auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Praxis eine Orientierung geben.

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