Unzumutbare Belästigung oder zulässige Werbung nach § 7 Abs. 3 UWG?

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat sich in seiner Entscheidung vom 15.02.2018 (Az.: 29U2799/17) mit der Frage auseinander setzen müssen, ob die Zusendung einer Werbe-E-Mail von der Betreiberin einer Partnerschaftsbörse an ihre kostenlos registrierten  Mitglieder zulässig ist. Die Werbe-E-Mail war ohne ausdrückliche Einwilligung der kostenlos registrierten Mitglieder versendet worden. Daher war darüber zu entscheiden, ob die Verwendung der E-Mail-Adresse zu Werbezwecken im Rahmen des § 7 Abs. 3 UWG (also bei Vorliegen einer Kundenbeziehung) zulässig war. Die hierbei vertretenen Rechtsauffassungen sind nicht unumstritten und stehen zumindest teilweise im Widerspruch zu anderen Gerichtsentscheidungen.

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