Wichtige BGH-Entscheidung für den Bereich E-Mail-Marketing: Mehrfachkanaleinwilligung doch rechtmäßig?

Der Bundesgerichtshof (BGH)hat sich nach längerer Zeit wieder mit dem Thema E-Mail-Marketing beschäftigt. In seinem Urteil vom 01.02.2018 –III ZR 196/17 hat der BGH nun entschieden, dass sich eine einzige Einwilligung in die Werbung auf mehrere Kommunikationskanäle gleichzeitig beziehen kann, ohne dabei gegen Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen. So formulierte der BGH in seinem Leitsatz

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