Einwilligung: Die Kund:innen mit Newslettern bombardieren? Bitte nicht!
Wir haben schon häufig darauf hingewiesen, dass die Zusendung von Werbemails grundsätzlich eine Einwilligung erfordert.
Jetzt gibt es ein interessantes Urteil des Kammergerichts Berlin, das die mehrfach wöchentliche Zusendung von Werbemails dann als unzumutbare Belästigung und damit als Spam
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