Ich habe eine E-Mail von der eco-Beschwerdestelle erhalten – was nun?

In der Regel kommt die eco-Beschwerdestelle auf Sie zu, wenn Sie eine Empfängerbeschwerde über eine von Ihnen versendete E-Mail erhalten hat. Bitte antworten Sie in diesem Fall mit den angeforderten Permissionsdaten binnen zwei Werktagen. Sollte diese Rückmeldung nicht in zwei Werktagen möglich sein, kann die Frist auf „Anfrage“ bei der Beschwerdestelle verlängert werden.
Nach Erhalt der Permissionsdaten bewertet die Beschwerdestelle, ob es durch Zusenden des Mailings, das zur Beschwerde geführt hat, einen Verstoß gegen CSA Regularien gegeben hat oder nicht. Gab es einen Verstoß, wird ein Hinweis ausgesprochen.

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