Das Impressum im Newsletter: Auf diese Punkte kommt es an!
Alle kennen es, aber nicht jeder hat es: Das Impressum im Newsletter! Ein fehlendes oder falsches Impressum kann hohe Kosten verursachen. Immer wieder stellt die […]
Alle kennen es, aber nicht jeder hat es: Das Impressum im Newsletter! Ein fehlendes oder falsches Impressum kann hohe Kosten verursachen. Immer wieder stellt die […]
Eine Feedback-Loop ist ein technischer Service von Mailbox Providern, der Spam-Klicks von E-Mail-Empfängern anden Versender zurückmeldet. Diese Funktion kommt zur Anwendung, wenn ein Empfänger in […]
Immer wieder kommt während Beschwerdeverfahren die Frage auf, ob ein versendetes Mailing noch als Transaktionsmail oder doch schon als Newsletter zu bewerten ist. Die Beantwortung […]
Einwilligungen in die Zusendung werblicher E-Mails sind nur wirksam, wenn die Willensbekundung hinreichend konkret und in Kenntnis der Sachlage erfolgt. Häufig gibt es allerdings Unsicherheiten […]
Es ist gängige Praxis bei E-Mail Service Providern (ESPs), dass mandantenspezifische oder gar globale Sperrlisten geführt werden, um zu verhindern, dass E-Mail-Adressen wieder ins System […]
In der Praxis können CSA Versender und ihre Kunden vor dem Problem stehen, dass ein E-Mail- Empfänger (=Betroffener) die Löschung seiner Daten einfordert, gleichwohl aber […]
DMARC steht für: Domain-based Message Authentication, Reporting and Conformance: Domainbasierte Authentifizierung, Meldung und Konformität von Nachrichten. Hintergrund der DMARC.org ist es, die Sicherheit im E-Mailverkehr […]
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat sich in seiner Entscheidung vom 15.02.2018 (Az.: 29U2799/17) mit der Frage auseinander setzen müssen, ob die Zusendung einer Werbe-E-Mail von […]
Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede gibt es?
Alle kennen es, aber nicht jeder hat es: Das Impressum im Newsletter! Das fehlende oder falsche Impressum kann hohe Kostenverursachen. Immer wieder stellt die Certified […]
Eine Feedback-Loop ist ein technischer Service von Mailbox Providern, der Spam-Klicks von E-Mail-Empfängern anden Versender zurückmeldet. Diese Funktion kommt zur Anwendung, wenn ein Empfänger in der Oberfläche seines E-Mail Accounts auf den „Spam-Button“ klickt, um sich über den Erhalt einer E-Mail beim Mailbox Provider zu beschweren.
Immer wieder kommt während Beschwerdeverfahren die Frage auf, ob ein versendetes Mailing noch als Transaktionsmail oder doch schon als Newsletter zu bewerten ist. Die Beantwortung dieser Frage kann insbesondere darauf Auswirkung haben, welche rechtlichen Vorgaben für den Versand einzuhalten sind. Denn die strengen rechtlichen Vorgaben für E-Mail-Marketing1gelten nicht nur für klassische Werbemails, in denen bestimmte Produkte explizit beworben werden, sondern auch für den Versand von Newslettern.
Es ist gängige Praxis bei E-Mail Service Providern (ESPs), dass mandantenspezifische oder gar globale Sperrlisten geführt werden, um zu verhindern, dass E-Mail-Adressen wieder ins System importiert werden können, die unter keinen Umständen erneut angeschrieben werden sollen. Beispielsweise weil ein Empfänger sich in der Vergangenheit beschwert hatte und explizit wünscht, keine E-Mails mehr von diesem Versender zu erhalten. Ein versehentlicher Reimport der betroffenen Adresse würde nicht nur den Empfänger verärgern, sondern auch die Reputation des Versenders schädigen.
In der Praxis können CSA Versender und ihre Kunden vor dem Problem stehen, dass ein E-Mail- Empfänger (=Betroffener) die Löschung seiner Daten einfordert, gleichwohl aber die Möglichkeit besteht, dass für diesen Betroffenen in Zukunft eventuell ein Permissionsnachweis erbracht werden muss. Dies kann der Fall sein, weil der Betroffene direkt oder über klageberechtigte Vereine Rechtsansprüche geltend macht, die Datenschutzaufsicht involviert ist oder im Zusammenhang mit der CSA Teilnahme. Würden alle Daten des Betroffenen gelöscht, kann der erforderliche Permissionsnachweis zwangsläufig nicht mehr geführt werden. Es ist unbestritten, dass zwischen der Löschpflicht eines Verantwortlichen und der Nachweispflicht eines Versenders für Permissionsdaten grundsätzlich ein Spannungsverhältnis besteht. Was muss bzw. darf ein Versender oder sein Kunde nun tun? Die nachfolgenden Informationen sollen basierend auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Praxis eine Orientierung geben.
DMARC steht für: Domain-based Message Authentication, Reporting and Conformance: Domainbasierte Authentifizierung, Meldung und Konformität von Nachrichten. Hintergrund der DMARC.org ist es, die Sicherheit im E-Mailverkehr zu erhöhen und einen größeren Schutz von E-Mail-Empfängern vor Phishing Mails zu gewährleisten, sowie eine Domainreputation zu ermöglichen. Ziel ist es, bestimmte Formen krimineller E-Mails (Phishing) vorzeitig herauszufiltern bzw. abzugreifen, damit sie die Nutzer nicht erreichen. Beim Phishing handelt es sich um gefälschte E-Mail-Nachrichten an Internet-Anwender , bei denen z.B. ein Link, der in der E-Mail enthalten ist, nicht auf den seriösen Anbieter zurückführt, sondern verdeckt zu den Angreifern, die damit in den Besitz der sensiblen privaten Daten gelangen wollen. Phishing kann auch durch Anhänge oder Aufforderungen in einer Mail erfolgen. Häufig wird die Absenderadresse maskiert, um dem Empfänger einer Mail einen validen Absender vorzutäuschen. Dies wird u.a. von DMARC verifiziert, um etwaige „Fälschungen“ erkennen zu können.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat sich in seiner Entscheidung vom 15.02.2018 (Az.: 29U2799/17) mit der Frage auseinander setzen müssen, ob die Zusendung einer Werbe-E-Mail von der Betreiberin einer Partnerschaftsbörse an ihre kostenlos registrierten Mitglieder zulässig ist. Die Werbe-E-Mail war ohne ausdrückliche Einwilligung der kostenlos registrierten Mitglieder versendet worden. Daher war darüber zu entscheiden, ob die Verwendung der E-Mail-Adresse zu Werbezwecken im Rahmen des § 7 Abs. 3 UWG (also bei Vorliegen einer Kundenbeziehung) zulässig war. Die hierbei vertretenen Rechtsauffassungen sind nicht unumstritten und stehen zumindest teilweise im Widerspruch zu anderen Gerichtsentscheidungen.
Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede gibt es?
Alle kennen es, aber nicht jeder hat es: Das Impressum im Newsletter! Das fehlende oder falsche Impressum kann hohe Kostenverursachen. Immer wieder stellt die Certified Senders Alliance (CSA) im Rahmen der rechtlichen Prüfung des CSA Zertifizierungsprozesses fest, dass das Impressum in Newslettern nicht rechtswirksam gestaltet ist. Lesen Sie hier, wie Sie unnötige Fehler und hohe Kosten vermeiden können.